Die Bearbeitung des Untergrundes Beton, bewegt man sich im Rahmen der Instandsetzung im Bereich denkmalgeschützer Bausubstanz, ist nicht nach den gültigen Regelwerken wie ZTV-SIB oder Rili-SIB durchzuführen.
Vielmehr gelten zwar die grundsätzlich aus dem Bereich der Betonkorrosion bekannten Schadensmechanismen, die Konservierungsansätze weisen allerdings wesentliche Elemente der Natursteinkonservierung auf.