RSG für Fassaden aus Profilhölzern

Warum brauchen Fassaden aus Holz mit der 10-Jahres- Garantie RSG so lange garantiert keinen Sanierungsanstrich und bieten damit den höchsten Qualitätsstandard in der Oberflächenbeschichtung?



Fassaden aus Holz mit der 10-Jahres-Garantie RSG werden in einem europaweit einzigartigen, innovativen Beschichtungsverfahren hergestellt:

  • Stufe 1: Holzverfestigung und Holzschutz gegen verfärbende und holzzerstörende Pilze, wo notwendig.
  • Stufe 2: Allseitige Grundierung mit einer hybriden Grundierung der neuesten Generation.
  • Stufe 3: Allseitige Beschichtung mit sehr UV-stabilen und mechanisch höher belastbaren Beschichtungsstoffen.



Fassaden aus Holz mit der 10-Jahres-Garantie RSG entsprechen allesamt dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik:

  • Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 (immer auf dem neuesten Stand)
  • Fachgerechte Konstruktion nach DIN 18561-1
  • Ausreichende Hinterlüftung der Konstruktion
  • Unterkonstruktion nach DIN 4074-1 Sortierung S 10 bzw. MS 10
  • Schnittkanten werden vor der Montage mit Hirnholzschutz versehen
  • Fassaden aus Holz haben eine Kantenrundung von ≥ 2 mm



Fassaden aus Holz mit der 10-Jahres-Garantie RSG werden nur mit Produkten beschichtet, die ausnahmslos nach den wichtigsten europäischen Anforderungen geprüft sind:

  • Nach DIN EN 113 Prüfverfahren zur Bestimmung der vorbeugenden Wirksamkeit gegen holzzerstörende Basidiomyceten (Pilz)
  • Nach DIN EN 152-2 Laboratoriumsverfahren zur Bestimmung der vorbeugenden Wirksamkeit einer Schutzbehandlung von verarbeitetem Holz gegen Bläue
  • Nach EN 927 Beschichtungsstoffe und Beschichtungssys - teme für Holz im Außenbereich T-3 Freibewitterung sowie T-5 Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit
  • Nach DIN EN 71-3 „Sicherheit von Spielzeug – Migration bestimmter Elemente“
  • Nach DIN EN 53160 „Speichel- und Schweißechtheit
  • Nach ÖNORM C2350 – Beschichtungsstoffe für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz – Mindestanforderungen und Prüfungen

Fassaden aus Holz mit der 10-Jahres-Garantie RSG sind bei Garantieschäden mit einer Deckungssumme von bis zu € 40.000 inkl. Folgeschäden versichert. Der Leistungsumfang beinhaltet:

  • Die Kosten für einen Sachverständigen
  • Die Kosten für die Wiederherstellung der Fassade in einen dem Alter der Fassade entsprechenden Zustand