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Normen und RegelwerkeNeue Regeln und deren UmsetzungVoraussetzung für eine erfolgreiche Betoninstandsetzung ist das Wissen um die konkrete Schädigungsursache und die Ableitung der richtigen Instandsetzungsmaßnahmen. Eine Instandsetzung ist dann erfolgreich, wenn der Ist-Zustand der Konstruktion dem Soll-Zustand möglichst nahe kommt. Der Soll-Zustand von Stahlbetonkonstruktionen wird u. a. anhand der Expositionsklassen nach DIN 1045 bestimmt. Aus der Gegenüberstellung des festgelegten Soll-Zustandes der Konstruktion und des im Rahmen der Zustandsanalyse festgestellten Ist-Zustandes kann die Notwendigkeit einer Instandsetzung abgeleitet werden. Im Rahmen der Instandsetzungskonzeption werden aus den vorgefundenen Zuständen und Expositionen schadens- und bauteilbezogene Instandsetzungsvarianten abgeleitet. Aus diesen Varianten werden die unter Wirtschaftlichkeits- und Nutzungsaspekten günstigsten Instandsetzungsschritte ausgewählt. Bislang regelt die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton „Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungsrichtlinie) die Planung, Durch- führung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton nach DIN 1045. Sie besteht aus vier Teilen: Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze Teil 2: Bauprodukte u. Anwendungen Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung Teil 4: Prüfverfahren Seit dem 01. Januar 2009 ist die europäische Instandsetzungsnormenreihe EN 1504 gültig. Hiermit wurden vor-handene nationale Normen und Richtlinien entweder hinfällig oder nur noch als ergänzende bzw. zusätzliche Regelwerke wirksam. Die DIN EN 1504 gliedert sich in 10 Teile, wobei Teil 9 eine Schlüsselposition zukommt, da hier die „Allgemeinen Prinzipien für die Anwendung von Produkten und Systemen“ erläutert werden, auf die sich alle übrigen Teile der Norm, insbesondere die Produktbezogenen Teile 2 bis 7, beziehen. DIN EN 1504-9Der Normenteil 9 folgt dem Grundsatz „Total Freedom for the Designer“ (völlige Freiheit für den Planer) und zeigt daher keine für den Einzelfall verbindlichen Regeln oder Rezepte auf. Er enthält vielmehr Prinzipien und Verfahren, die als grundsätzliche Möglichkeiten der Problemlösung verstanden werden und den „sachkundigen Planer“ veranlassen sollen, die Konsequenzen jeder Entscheidung auf dem Weg von der Schadensdiagnose, über die Planung und das Konzept, bis hin zur detaillierten Ausschreibung, zu bedenken und für den Einzelfall die passenden Materialien und Systeme auszuwählen. Die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen Betoninstandsetzungs- bzw. -schutzmaßnahme sind:
Die Bedeutung dieser Vorgehensweise wurde in dieser Deutlichkeit bisher in keinem deutschen Regelwerk aufgezeigt. Der Stand der Harmonisierung der produktbezogenen Teile der DIN EN 1504 ist uneinheitlich. Insbesondere für die standsicherheitsrelevante Instandsetzung gilt es ab 2009 neben Konformität zur Euronorm unterschiedliche nationale Restregelungen zu erfüllen. Während die Übereinstimmung zur DIN EN 1504 mit dem CE-Kennzeichen sichtbar gemacht wird, sind Übereinstimmungen mit den deutschen Restregelungen durch das Ü-Zeichen kenntlich zu machen. Service & Kontakt
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